In Sachen Lärm

Auszug: „Alleine aus diesem großen Unterschied zwischen 40 dB und 55 dB erkennt man die Problematik unmittelbar aneinander grenzender Bereiche, wie Wohngebiet (im kon-kreten Fall in tiris als Mischgebiet ausgewiesen) zu Gewerbegebiet.
Zudem ist festzuhalten, dass der messtechnisch ermittelte Schallimmissionswert mit dem geringsten energieäquivalenten Dauerschallpegel in der Nacht mit LAeq = 53 dB
weit über dem Richtwert für „ländliches Wohngebiet“ lt. ÖNORM S 5021 mit 40 dB liegt.
Viel näher liegt dieser Messwert zum Richtwert für „Gebiet mit Betrieben“ mit LAeq = 55 dB.“ Gutachten abrufbar unter diesem Link.

Auszug aus dem Zusatz zum Gutachten: „Anhand der Vielzahl o.a. Eingangsgrößen (siehe Tabelle 1 bis Tabelle 4) einer Berechnung zu den Lärmemissionen eines Standplatzes, wie er im gegen-ständlichen Verfahren (Fa. Auer) gegeben ist, lässt sich ableiten, dass die bisher vorliegenden Berechnungsergebnisse im Gutachten mit Sicherheit nicht alle relevanten Lärmereignisse abdecken kann.“ Link zur Datei (Schalltechnische Expertise zum gewerberechtlichen Verfahren von Firma Auer vs. Jürgen Tragler im Gemeindegebiet Navis) am Ende der Seite.

Beweissicherung zur örtlichen Schallimmission in der Nachbarscha

 

Das komplette Gutachten kann hier abgerufen werden – Link zur PDF-Datei

Der Zusatz zum Gutachten kann hier abgerufen werden – Link zur PDF Datei
(Schalltechnische Expertise zum gewerberechtlichen Verfahren von Firma Auer vs. Jürgen Tragler im Gemeindegebiet Navis)

 

 

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