Post von LhStv.in Felipe

Vom Büro von Frau Landeshauptmannstellvertreterin Felipe habe ich folgendes Mail bekommen (besonders interessant, der Absatz mit „Polizeiliche Überwachung des LKW-Fahrverbotes auf der B182 Brenner Straße / Historie“:

Sehr geehrter Herr Gemeinderat,

nochmals vielen Dank für Ihr Schreiben an FLHSTVin Felipe. Wie bereits erwähnt, wurde unverzüglich Kontakt mit den befassten Behörden aufgenommen.

In der gegenständlichen Angelegenheit hat die Verkehrspolizei mittlerweile das BPK Innsbruck ersucht, die entsprechenden Erhebungen durchzuführen. Eine Rückmeldung dazu wurde ebenfalls angefordert. Außerdem wurde das BPK beauftragt, die von Ihnen angeführten Übertretungen an die BH Innsbruck zur Anzeige zu bringen. Mit einer Rückmeldung des BPK Innsbruck rechnen wir mit Ende Juni/Anfang Juli.

Ergänzend darf angeführt werden, dass seitens der Landesverkehrsabteilung, Fachbereiche Gefahrgut, Technik/Güterverkehr und Streifendienst, immer wieder Kontrollen auf der B182 hinsichtlich Einhaltung des Fahrverbotes bzw. Einhaltung kraftfahrrechtlicher Bestimmungen vorgenommen werden und im Schwerverkehrsbereich auch verschiedene Übertretungen festgestellt werden. Auch wenn es über die Kontrollen/Ergebnisse auf der B182 keine spezifischen Aufzeichnungen gibt, so konnten die Beamten der Fachbereiche der LVA dennoch mitteilen, dass es bisher zu keinen außergewöhnlichen Auffälligkeiten gekommen ist.

Des Weiteren wird auf die in früheren Schreiben bereits übermittelten rechtlichen Grundlagen hingewiesen:

Mit Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 22.02.2000, GZ.: 4-51/1-00 wurde auf der B182 Brenner Straße ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 3,5 t HGG und ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger in beiden Richtungen erlassen und erstreckt sich der Fahrverbotsbereich von Straßenkilometer 7,530 (Gemeinde Schönberg) bis Straßenkilometer 35,100 (Gemeinde Gries a.Br.)

Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind

a) Zu- und Abfahrten für Ladetätigkeiten

Bei diesen Fahrten ist der überwiegende Teil der Ladung (51%) im angeführten Bereich abzuladen oder aufzunehmen. Der überwiegende Teil der Ladung hat jedoch mindestens 1.000 kg zu betragen.

b) Ziel und Quellverkehr

c) Fahrten mit Fahrzeuge des Straßendienstes und des Bundesheeres

d) Fahrten mit Fahrzeugen, die Zustell- und Abholdienste im Bereich Stubaital durchführen, für den Abschnitt zwischen km 7,530 der B182 Brenner Straße und der Abzweigung der B182 Stubaitalstraße

e) Fahrten mit Fahrzeugen des Pannenhilfedienstes und des Abschleppdienstes

Weiters sind gemäß § 5 der zitierten Verordnung – unter den darin angeführten Voraussetzungen – Fahrten zu bzw. von der KFZ-Werkstätte Auer in Matrei zu Reparaturzwecken vom Fahrverbot ausgenommen.

Als Ziel- und Quellverkehr gelten gemäß § 6 der zitierten Verordnung Fahrten, wenn sie an einem gewerberechtlich bewilligten Stellplatz des Güternah- bzw. Güterfernverkehrs beginnen oder enden.

Polizeiliche Überwachung des LKW-Fahrverbotes auf der B182 Brenner Straße / Historie:

Bis zum Jahr 2012 wurde das LKW-Fahrverbot auf der B182 Brenner Straße von den örtlich zuständigen Polizeiinspektionen im Rahmen des Streifendienstes überwacht. Aufgrund eines behördlichen Auftrages hat die Polizei im Zeitraum von September 2012 bis November 2012 schwerpunktmäßig die Steintransporte durch die Firma Auer vom Griesberg (Gemeinde Gries a.Br.) nach Innsbruck überwacht. Im Falle festgestellter Beanstandungen wurden Verwaltungsstrafanzeigen an die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck erstattet.

Nach dieser zeitlich begrenzten Schwerpunktaktion wurden die Kontrollen während der Wintermonate 2012/2013 auf den normalen Streifen- und Bezirksverkehrsüberwachungsdienst reduziert. Im Zeitraum von Mitte April 2013 bis Mitte Juni 2013 wurde das gegenständliche LKW-Fahrverbot neuerlich im Rahmen polizeilicher Schwerpunkteinsätze überwacht.

Im Herbst 2013 wurde das Bezirkspolizeikommando Innsbruck neuerlich angewiesen, für eine Zeitdauer von 2 Monaten entsprechende Kontrollen des LKW-Fahrverbotes durchzuführen. Auch im Rahmen dieser Kontrollen kam es mehrfach zu Beanstandungen und es wurden von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck die entsprechenden Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt.

Ab Herbst 2013 bis zum Jahr 2016 wurden dem Unternehmen zum Zwecke der Durchführung von Gesteinstransporten für mehrere Schwerfahrzeuge nach Durchführung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens zeitlich befristete Ausnahmebewilligungen erteilt. Aufgrund der Wipptaler Mautausgleichsförderung wurde im Herbst 2016 auf diese Ausnahmebewilligung verzichtet. Seither werden die Gesteinstransporte über die A13 Brenner Autobahn durchgeführt.

Das LKW-Fahrverbot auf der B182 Brenner Straße wird entsprechend exekutiv überwacht. Im Falle von Beanstandungen werden Verwaltungsstrafanzeigen an die Verkehrsbehörde erster Instanz erstattet.

Ich hoffe, mit dieser Auskunft gedient zu haben!

Foto, Landeshauptmannstellvertreterin Ingrid Felipe, Foto credit: Grüne

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