Akte Lehmbichl

Bürgerbeteiligung und Bürgermitbestimmung sind ein wichtiger Faktor in der Gemeindepolitik. Vor allem, wenn dem Bürger diese Rechte in einem Verfahren zustehen. Die Einwände und Bedenken von Günter Volderauer beim Lehmbichl sind ein derartiges Beispiel. Seit 2016 teilte er seine Bedenken dem ehemaligen Bürgermeister Hubert Pixner mit, erst 2018 wird die Angelegenheit im Gemeinderat unter Vizebürgermeister Lukas Peer besprochen. Hier die ganzen Informationen dazu.

Bei der mündlichen Verhandlung am 27.7.2016 hat Günter Volderauer erstmals Einwendung gegen die Verbauung am Lehmbichl erhoben. Es folgten weitere Einwendungen und Bedenken in den Schreiben vom 7.10.2016, 17.1.2017, 25.1.2017, 3.5.2018 und 27.9.2018. Erst am 29.10.2018 wurde das Thema in der Gemeinderatssitzung behandelt.

Auszug aus der GR-Sitzung vom 29.10.2018:

Volderauer spricht von einer 2-jährige Geschichte. Seit den Abholzungen von 1984 seien spontan und allein Risse oberhalb seines Hauses entstanden. Bereits da habe man die Gemeinde informiert und es gab keine Reaktion darauf. 2016 habe er bei der Verhandlung zur Gemeindestraße Lehmbichl eine Stellungnahme eingebracht. Dabei habe er die Risse maßstabsgetreu aufgezeichnet und der Verhandlungskommission dargelegt. Es habe daraufhin keine Reaktion gegeben und ihm wurde die Parteistellung entzogen. Daraufhin habe er sich an Rechtsanwalt Gamsjäger gewandt um formell korrekt vorgehen zu können. Der habe das Wilhelmy-Gutachten zerpflückt. Ein Geologe, der sich den steilsten Teil eines Gebietes, nicht anschaut, sei ein Wahnsinn, es sei ein Schildbürgerprojekt. Er habe sich an die Gemeindeführung, die WLV und die Landesgeologie gewandt und niemand wollte sich diese Risse anschauen, er verstehe nicht, was daran so schwer sei.

Auf Antrag von Bürgermeisterstellvertreter Lukas Peer beschließt der Gemeinderat einstimmig, aufgrund der eingebrachten Stellungnahme neuerlich ein geologisches Gutachten einzuholen. Im Speziellen soll dieses Gutachten die aufgezeigten Risse in der Stellungnahme untersuchen. Es werden 2-3 Angebote eingeholt und der Gemeinderat überträgt dem Gemeindevorstand über diese Angebote zu entscheiden.

Artikel in der Tiroler Tageszeitung, 18.10.2018

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Alle Unterlagen zum abrufen:

Mündliche Verhandlung 27.07.16 (Neubau Gemeindestrasse Navis-Lehmbichl)

Verhandlungsniederschrift vom 27.07.2016

Vollmachtsbekanntgabe und Einwendungen_vom 16.10.2016

Einwendungen zum Straßenbauverfahren_vom 17.01.2017

Verhandlungsniederschrift Bauabschnitt 1 vom 19.01.2017

Stellungnahme und Information an die Verfahrensbeteiligten vom 25.01.2017

Stellungnahme Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich 90-1 vom 03.05.2018

Schreiben an die Gemeinderäte von Navis vom 27.09.2018

Die gesamte Diskussion im Gemeinderat vom 29.10.2018:

Punkt 05. Behandlung der Stellungnahme von Volderauer Helene und Günter zur Widmungsänderung im Bereich der Gp. 90/1, KG Navis.

Sachverhalt: Während der Auflage des Umwidmungsverfahrens ist eine Stellungnahme von Günter Volderauer und Helene Volderauer vertreten durch Mag. Stefan Gamsjäger von Gamsjäger/Wiesflecker Rechtsanwälte im Gemeindeamt eingegangen. Laut dieser Stellungnahme liegen aufsichtsbehördliche Versagungsgründe im Sinne des § 67 TROG 2016 für die geplante Maßnahmen vor, da wesentliche Entscheidungsgrundlagen fehlen und insbesondere die Einholung eines geotechnischen Gutachtens nicht erfolgt ist.

Der Bürgermeister hat daraufhin ein neuerliches geologisches Gutachten von der Firma Grund und Boden Geotechnik GmbH eingeholt. Eine geologische Beurteilung projektierter Flächen zur Baulanderweiterung vom August 2010 vom Technischen Büro für Geowissenschaften alpECON WILHELMY e.U lag schon vorher vor. In der Zusammenfassung dieses Gutachtens befindet Dipl.-Ing. (FH) Clemens Lercher für die Grund & Boden Geotechnik GmbH, dass der gegenständliche Projektbereich aus geologischer und geotechnischer Sicht, auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen und der daraus gewonnenen Erkenntnisse zur Bebauung geeignet ist. Seitens der GuB Geotechnik liegen keine Bedenken gegen eine Widmung in Bauland vor. Eine etwaige Gefährdung durch Hangbewegungen bzw. Hangrutschungen konnte im Zuge der durchgeführten Arbeiten nicht festgestellt werden. Hinsichtlich der zukünftigen Bauvorhaben im gegenständlichen Projektbereich wird dringend die Beiziehung eines Fachmanns für Geotechnik und die Ausarbeitung entsprechender Detail-Gutachten auf Basis der jeweiligen Planungen, Untergrundaufschlüsse und dadurch gegebenen Fragestellungen empfohlen.

Wortmeldungen: Luks Peer erklärt, dass diese Angelegenheit auf der Tagesordnung der letzten Sitzung gestanden wäre. Die Unterlagen von Günter Volderauer habe jeder Gemeinderat persönlich von dessen Rechtsanwalt übermittelt bekommen. Er verweist auf das geologische Gutachten der GUB vom 17.09.2018, das von der Gemeinde eingeholt wurde und auf die raumordnungsfachliche Stellungnahme. Er bittet den Gemeinderat um Wortmeldungen.

Peter Hilber erklärt, dass es durchaus Hangsetzungen auf dem betroffenen Gebiet gibt, daher bezweifelt er, ob der Hang für eine Bebauung geeignet ist. Er schlägt vor, noch einmal Schürfen und ein geologisches Gutachten machen zu lassen. Vielleicht sollte man auch ein Stück des Gebietes unbebaut lassen, die obere Seite wäre seiner Meinung nach besser für eine Bebauung geeignet.

Wolfgang Taxer entgegnet, dass bereits Gutachten vorliegen, die auch Schürfen gemacht hätten. Daraus geht „klipp und klar“ hervor, dass das Gebiet als Bauland geeignet sei. Er liest einen Auszug aus dem Gutachten der GUB vor. Seiner Ansicht nach würden keine Bedenken gegen eine Umwidmung bestehen. Die Bebauung selbst müsse dann laut Gutachten von einem Geotechniker begleitet werden.

Für Lukas Peer liege das Problem darin, dass kein Gutachter ein klares Bekenntnis mache. Im Gutachten von alpECON Wilhelmy stehe zum Beispiel, dass er eine Begehung aufgrund der Steilheit nicht gemacht habe. Die in der Stellungnahme von Volderauer angesprochenen Risse seien vorhanden, diese wurden in keinem Gutachten behandelt. Daher solle man sich das noch einmal anschauen.

Markus Penz hält fest, dass eine Umwidmung keine Nachteile bringen sollte und man muss sich im Vorfeld genau informieren. Es liegen jetzt zwei geologische Gutachten vor, eines von 2010 und ein Aktuelles, dazu eine raumordnungsfachliche Stellungnahme, die alle erklären, dass das Gebiet für eine Bebauung geeignet sei. Es werde schwierig, wenn man sich nicht mehr auf Gutachten verlassen könne, einige Bürger möchten bauen und es ist derzeit der einzige Platz in Navis, der bebaut werden kann. Die Entscheidung ist jetzt vom Gemeinderat zu treffen.

Für Vinzenz Gebauer sind diese Gutachten zu hinterfragen, der tiefere Aufbau konnte demnach nicht erkundet werden. Für ihn seien beide Gutachten nicht 100% klar.

Für Jürgen Tragler müsse ein weiteres Gutachten eingeholt werden. Er finde es sehr bedenklich, dass ein Gemeindebürger seit 2016 dem Gemeinderat seine Bedenken beizubringen versucht, niemand habe davon erfahren, es sei Gefahr in Verzug. Der Raumplaner gebe nur Empfehlungen ab. Vielleicht sollte man nur einen Bauabschnitt machen.

Wolfgang Taxer entgegnet, dass es hier um die Widmung gehe, ob das Gebiet zu Bauland wird oder nicht. Für die Bebauung selbst müsse dann wieder ein Geotechniker beigezogen werden. Markus Penz hält noch einmal fest, dass bereits 2 Gutachten vorliegen. Hugo Vötter stellt die Frage, ob sich diese Gutachten nicht widersprechen und ob es möglich sei, im Nachhinein Grundstücke von der Bebauung auszulassen. Markus Penz stellt die Rückfrage, ob die Entscheidung mit 3 Gutachten leichter fallen würde und dass es hier um den Grundsatzbeschluss der Widmung gehe.

Für Lukas Peer ist klar, dass man Bauland brauche, aber für ihn brauche es ein zusätzliches Gutachten, das genau die angesprochenen Risse in der Stellungnahme von Günter Volderauer behandeln soll.

Er lässt den Anwesenden Günter Volderauer zu Wort kommen. Volderauer spricht von einer 2-jährige Geschichte. Seit den Abholzungen von 1984 seien spontan und allein Risse oberhalb seines Hauses entstanden. Bereits da habe man die Gemeinde informiert und es gab keine Reaktion darauf. 2016 habe er bei der Verhandlung zur Gemeindestraße Lehmbichl eine Stellungnahme eingebracht. Dabei habe er die Risse maßstabsgetreu aufgezeichnet und der Verhandlungskommission dargelegt. Es habe daraufhin keine Reaktion gegeben und ihm wurde die Parteistellung entzogen. Daraufhin habe er sich an Rechtsanwalt Gamsjäger gewandt, um formell korrekt vorgehen zu können. Der habe das Wilhelmy-Gutachten zerpflückt. Ein Geologe, der sich den steilsten Teil eines Gebietes, nicht anschaut, sei ein Wahnsinn, es sei ein Schildbürgerprojekt. Er habe sich an die Gemeindeführung, die WLV und die Landesgeologie gewandt und niemand wollte sich diese Risse anschauen, er verstehe nicht, was daran so schwer sei.

Lukas Peer bedankt sich für die Wortmeldung und fordert erneut, ein Gutachten einzuholen, das speziell diese angesprochenen Risse bewertet. Die Gemeinde müsse sich absichern, es sei traurig, dass man das nicht bereits im Vorfeld gemacht habe. Man würde zwar noch einmal 3 bis 4 Monate verlieren, aber man habe dann eine richtige Entscheidungsgrundlage und Absicherung. Daher stellt er den Antrag ein weiteres Gutachten einzuholen, das im Speziellen die in der Stellungnahme angesprochenen Risse bewertet. Der Gemeindevorstand soll über die eingeholten Angebote entscheiden. Leider könne er noch keine Auskunft über die zu erwartenden Kosten geben. Der Gutachter soll außenstehend und unabhängig sein, man wird die Unterlagen von Günter Volderauer als Grundlage heranziehen. Wolfgang Taxer hält fest, dass man Ängste und Einwände natürlich ernst nimmt, aber wenn Lukas Peer in der Öffentlichkeit sagt, dass er erst jetzt von der Stellungnahme erfahren habe, ist das nicht richtig. Bereits im Mai oder Juni wurde in einer Gemeinderatssitzung darüber informiert. Lambert Geir hält abschließend fest, dass der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss für die Umwidmung bereits gefasst habe. Alle nötigen Gutachten wurden eingeholt und in einer Sitzung habe der Bürgermeister darüber informiert. Außerdem habe jeder Gemeinderat in die notwendigen Unterlagen Einsicht nehmen können. Seiner Ansicht nach müssten 2 geologische Gutachten ausreichend für die Entscheidung sein. In diesem Fall werde er jedoch trotzdem für eine weitere Begutachtung stimmen, aber das müsse dann ein Ende haben. Der Antrag von Lukas Peer wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Beschluss:

Auf Antrag von Bürgermeisterstellvertreter Lukas Peer beschließt der Gemeinderat einstimmig, aufgrund der eingebrachten Stellungnahme neuerlich ein geologisches Gutachten einzuholen. Im Speziellen soll dieses Gutachten die aufgezeigten Risse in der Stellungnahme untersuchen. Es werden 2-3 Angebote eingeholt und der Gemeinderat überträgt dem Gemeindevorstand über diese Angebote zu entscheiden.

Auszug aus GR Protokoll 28.6.2018:

Weiters möchte Lukas Peer wissen, wer den Straßenbau beim Lehmbichl kontrolliert, wer die Baumeistertätigkeiten dort übernimmt. Es seien Gerüchte im Umlauf, deshalb möchte er nachfragen. Der Bürgermeister erklärt, dass der Güterweg für den Straßenbau verantwortlich ist und die Kanalisation auf Grundlage des vorliegenden Bescheides von der Gemeinde gemacht wird. Weiters erkundigt sich Lukas Peer nach dem „Einspruch“. Der Bürgermeister erklärt, dass der Einspruch bzw. die Stellungnahme zur laufenden Umwidmung ein anderes Thema ist. Die Stellungnahme betrifft die Widmung für das Bauland im hinteren Teil des Lehmbichls, sie wird derzeit vom Raumplaner bearbeitet. Es muss für die Widmung zusätzlich ein hydrogeologisches Gutachten gemacht werden. Dafür wurde bereits ein Angebot bei Grund und Boden Geotechnik GmbH, die bereits ein Gutachten für den vorderen Teil erstellt hat, eingeholt. Die Kosten würden sich auf ca. € 3.000,- belaufen. Lambert Geir erkundigt sich, wie die Nachfrage nach den Baugründen aussieht. Gemeindesekretär Georg Geir berichtet von 7 bis 8 Anfragen. Der Bürgermeister fügt hinzu, dass zuerst das Widmungsverfahren erledigt werden muss, bevor weitere Schritte erfolgen können. Dies kann laut Amtsleiter Moser noch einige Zeit dauern, die Stellungnahme muss im Gemeinderat behandelt werden, dann besteht erneut die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Dann erst kommt es zur aufsichtsbehördlichen Begutachtung und Genehmigung. Der Bürgermeister informiert noch, dass die Retentionsbecken bereits gemacht wurden und die Steinmauer, Kanalverlegung und der Straßenbau in Arbeit sind. Der Einzugstermin der ersten Horicon-Häuser sei laut Bauträger mit Anfang/Mitte August geplant. Bezüglich Behälterüberwachung informiert der Bürgermeister über eine bereits stattgefundene Begehung.

 

 

 

 

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