In einem Schreiben hinterfragt GR Jürgen Tragler (Obmann Landwirtschafts- und Gewerbeausschuss der Gemeinde Navis) die Abgabe der Kommunalsteuer und die fällige Vorschreibung der Konventionalstrafe der Fa. Auer zugunsten der Gemeinde Navis.
Auszug aus Kaufvertrag Fa. Auer und TBF, Punkte der Konventionalstrafe
Schreiben vom 14.01.2019:
Wie ihnen inzwischen bekannt sein dürfte, bin ich zum Obmann des Landwirtschafts- und Gewerbeausschusses der Gemeinde Navis gewählt worden.
Nach umfangreichen Recherchen bin ich zu dem Schluss gekommen, dass der Gemeinde Navis seit gut 18 Jahren Kommunalabgaben von der Fa. Auer überwiesen werden. Wie aus verschiedenen Unterlagen ersichtlich , (u.a. Auszug aus Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 4.7.2017) gibt es bis dato noch immer keinen behördlich verhandelten sowie genehmigten Firmensitz in Navis Steiner AU. (weder nach TBO, noch nach Gewerberecht noch gab es je eine zwingend vorgeschrieben Verkehrsverhandlung bzw Verkehrskonzept.
Ich darf die Fa. Auer bitten bzw. auffordern, diese „freiwilligen finanziellen Zuwendungen“ an die Gemeinde Navis ab sofort zu unterlassen, und die Kommunalabgaben für jeden ihrer Mitarbeiter an diejenige Gemeinde ab zu führen, in welcher diese Mitarbeiter tatsächlich Arbeiten und ihrer Tätigkeit nach gehen und gemeldet sind ,und denen diese Kommunalabgaben dadurch rechtlich auch tatsächlich zustehen.
In jeder Gemeinde eine gewisse Anzahl an Mitarbeiter melden ,damit deren Bürgermeister über die ständigen Vergehen der Fa. Auer hinweg sieht, wird in Navis nicht mehr möglich sein in Zukunft.
Auch die ständigen „Drohungen“ einige Mitarbeiter An-und Abmelden nach Lust und Laune sind Geschichte. In Navis werden in Zukunft genau jene MA angemeldet welche laut Kaufvertrag vorgeschrieben sind, und welche laut Kaufvertrag überhaupt möglich sind. (Keine LKW Fahrer da in Navis eine Anmeldung nach Güterbeförderung ausgeschlossen ist) Ansonsten muss man nur mal eine Woche vor der BA am Gemeindeweg stehen ,und genau dokumentieren welche Fahrzeuge und Mitarbeiter auf dieses Standort zu und Abfahren regelmäßig.
Sehr geehrter Dr. Huber ,
für sie der Hinweis das die Fa. Auer auf den von ihnen erworbenen Grundstücken der 2/3 und der 2/18 keinen einzigen Punkt aus dem Kaufvertrag vom 28.12.2000 , in den letzten 18 Jahren umgesetzt hat und auch in Zukunft nicht umsetzten bzw. erfüllen kann,das ergibt sich daraus das auf diesen beiden Grundstücken der 2/3 und der 2/18 bis dato noch immer keine allseits voll umschlossenen Werkshalle/Betriebsstätte mit dem Tätigkeitsbereich Reparatur von Baumaschinen und Kraftfahrzeugen, über eine Fläche von zumindest 1.200 qm errichtet wurde ,
wobei an dieser Betriebsstätte dauerhafteine Mindestzahl von 15 voll beschäftigten Arbeitnehmern gemeldet sein müssen wie von ihnen im Vertrag ganz klar und allseits verständlich gefordert.
Deshalb bitte ich nun Sie, Dr. Huber, als Geschäftsführer des TBF, ab sofort die vertraglich festgesetzten Bedingungen im Kaufvertrag umzusetzen und zu vollziehen, und die daraus resultierende Konventionalstrafe zu Gunsten der Gemeinde Navis aus dem Kaufvertrag zu berechnen und für die Gemeinde einzuholen.
Und zwar nach allen Punkten des Kaufvertrages, den sie ja persönlich erstellt haben, und die Fa. Auer durch ihre Unterfertigung akzeptiert hat und durch einen Notar notariell beglaubigt wurde am 28.12.2000.
Ich bitte um dem entsprechende Veranlassung.
Auszug aus Gemeinderatsprotokoll vom 4.10.2017:
4) Anfragen gem. § 42 TGO an den Bürgermeister:
a) Unter welchem Firmenstandort wird das Gelände Gp. 2/18 von der Fa. Auer betrieben?
Es gibt derzeit keinen Firmenstandort der Fa. Auer in Navis.
b) Wie lautet die korrekte Firmenanschrift der Fa. Auer im Gewerbegebiet Steiner Au?
Es wird auf die Antwort zur 1. Frage verwiesen.
c) Wie viele Mitarbeiter sind seit wann dort gemeldet?
Es wird grundsätzlich festgehalten, dass kein Gewerbebetrieb die Anzahl der Mitarbeiter an die jeweilige Gemeinde melden muss.
d) Unter welchem Rechnungstitel und an welche Adresse werden die Gemeindegebühren
gegenüber der Fa. Auer eingehoben?
Die derzeit einzuhebenden Gemeindegebühren – wie z. B. die Grundsteuer – werden der Fa. Auer GmbH., Bergstein 25, 6143 Pfons vorgeschrieben.
e) Wann und in welcher Höhe wurden von der Fa. Auer die Erschließungskosten bezahlt?
Die Erschließungskosten können nur für ein Gebäude eingehoben werden, somit werden diese nunmehr mit dem Baubeginn der Fa. Auer fällig.
f) Wie ist der derzeitige Rechtsstand betreffend Wasserrechtsbescheid für die Fa. Auer?
Der angesprochene Wasserrechtsbescheid ist mit Erteilung der bau- und gewerberechtlichen Bewilligung hinfällig geworden. Allfällige wasserrechtliche Angelegenheiten sind Bestandteil dieser bescheidmäßigen Bewilligung. Zuständige Behörde für die Erteilung der angeführten Bewilligungen ist jeweils die Bezirkshauptmannschaft.
g) Wurde die Konventionalstrafe (Standort Güterbeförderungsgesetz) von der Gemeinde Navis gegenüber der Fa. Auer eingefordert? Wenn Ja, ab wann und in welcher Höhe?
Bis dato ist – siehe Antwort unter Frage a) – kein Gewerbe nach dem Güterbeförderungsgesetz gemeldet. Somit war und ist derzeit keine Konventionalstrafe gem. § 5.3 des Kaufvertrages der Fa. Auer einzufordern.
h) Wurde die Konventionalstrafe (Werkhalle) von der Gemeinde Navis gegenüber der Fa. Auer eingefordert? Wenn Ja, ab wann und in welcher Höhe?
Die Konventionalstrafe wird seit 2012 von der Fa. Auer im Ausmaß der im Kaufvertrag
angeführten Summe eingefordert. Dies wurde auch vom Überprüfungsausschuss der Gemeinde geprüft. Im Jahr 2009 wurde der Kauf grundbücherlich durchgeführt. Somit wurde nach Rechtsansicht der die Gemeinde in dieser Frage beratenden Juristen die Strafe 3 Jahre später, als 2012 schlagend. Diese Ansicht wurde auch schon vom Amt der Tiroler Landesregierung und von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck als Aufsichtsbehörden der Gemeinden bestätigt.
i) Wurde die Konventionalstrafe (Betriebsstätte/Mindestanzahl Arbeitnehmer) von der Gemeinde Navis gegenüber der Fa. Auer eingefordert? Wenn Ja, ab wann und in welcher Höhe?
Seitens der Fa. Auer wurde in diesem Zeitraum Kommunalsteuer an die Gemeinde Navis abgeführt. Die Höhe dieses Betrages unterliegt dem Steuergeheimnis und wird daher darüber keine Auskunft erteilt. Jedoch konnte der Überprüfungsausschuss in Zuge seiner Prüfungen feststellen, dass die Kommunalsteuer entrichtet wurde.
– In der weiteren Diskussion über die Fa. Auer bezieht sich Jürgen Tragler auf ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft, in dem klar ausgeführt werde, dass die Gemeinde verantwortlich für die Einhebung der Konventionalstrafe sei. Er verstehe die Haltung der Gemeinde nicht, nachdem laut Auskünfte von Professor Markl der Gemeinde Navis viel Geld entgangen ist. Günter Geir entgegnet Tragler, dass der Gemeinderat den Auskünften von Rechtsanwalt Mag. Ludwig, Gerichtsentscheidungen und den Auskünften des Landes vertrauen müsse. Jürgen Tragler erklärt, dass der Gemeinderat alles schwarz auf weiß bekomme, dass es an Grundwissen fehle und dass es um Geld ginge, das der Gemeinde Navis zustünde. Günter Geir stellt klar, dass es sich dann um eine Wiederaufnahme des Verfahrens handeln würde und stellt klar, dass ein Gemeinderat nicht haftet, wenn Gerichte entschieden haben. Der Bürgermeister fordert abschließend Tragler auf, diesbezüglich erneut einen schriftlichen Antrag einzubringen, der dann behandelt wird.