ÄNDERUNG ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT UND FLÄCHENWIDMUNGSPLAN
GEWERBEGEBIET STEINER AU; GEMEINDE NAVIS
Hier der gesamt Bericht zum nachlesen
Umweltbericht zur strategischen Umweltprüfung (Auszug)
Maßnahmen (Seite 28/29)
Geeignete Maßnahmen sind zur Verhinderung, Verringerung und Ausgleichung der erheblichen negativen Umweltauswirkungen notwendig.
Bei der Prüfung erheblicher negativer Umweltauswirkungen spielt neben der Wahl der Widmungskategorie im Bereich des Baulandes bzw. die konkrete Nutzungsfestlegung für Sonderflächen insbesondere die Herstellung von Lärmschutzmaßnahmen für die an das Planungsgebiet angrenzende Wohnbebauung eine wesentliche Rolle. Als Maßnahmen sind daher im Flächenwidmungsplan die Ausweisung eines Lärmschutzgürtels zur Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen insbesondere durch Bepflanzungen zu treffen.
Diese Maßnahmen ergeben sich jedoch nicht aus der Ansiedlung eventueller Transportbetriebe, sondern aus der bereits vorhandenen ungünstigen Lärm- und Luftbelastung des Planungsgebietes.
Beschreibung der geplanten Maßnahmen (Seite 29)
Zur Vermeidung von negativen Umweltauswirkungen sollten folgende Maßnahmen vorgenommen werden:
- Ausweisung eines Lärmschutzgürtels im östlich anschließenden Hangbereich.
- Wahl Änderung der Flächenwidmungsbestimmungen zur Vermeidung zusätzlicher Emissionsbelastungen durch stark Lärm erregende Betriebe.
- Bebauungsplan mit Fixierung der Baukörper zur Gewährleistung eines konstruktiven Schallschutzes. Zwingende Erlassung eines Bebauungsplanes zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Freiflächengliederung und grüngestalterischen Maßnahmen im Bereich des Grün- und Lärmschutzgürtels; die Maßnahmen müssen spätestens im Zuge der erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt werden und sind gegebenenfalls privatrechtlich oder baurechtlich abzusichern.
Monitoring (Seite 29)
Im Fall des konkreten Projektes ist als eine mögliche Maßnahme ein Lokalaugenschein mit Vertretern der Planungsbehörde und der öffentlichen Umweltstellen nach Bausaufertigung der Lärmschutzmaßnahmen wünschenswert, anlässlich dessen die Erreichung der mit den Ausgleichsmaßnahmen verfolgten Zielsetzungen zu beurteilen ist. Darüberhinausgehend sind im Falle von zukünftigen Änderungsmaßnahmen bzw. Erweiterungen die Ergebnisse dieses Umweltberichtes heranzuziehen, die keinen zusätzlichen Spielraum hinsichtlich einer weiteren Beeinträchtigung der angrenzenden Misch- bzw. Wohngebiete zulassen würden. (Zitatende)